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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Leonie Höhne Fotografie

  1. Allgemeines
     

    • Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt).

    • Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen 3 Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, diese werden schriftlich durch uns anerkannt. 

       

  2. Begriffsbestimmungen
     

    • Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    • Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

       

  3. Vertragsschluss
     

    • Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

    • Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftrag des Kunden durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir mit der Ausführung begonnen haben.

    • Von uns dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Konzepte, Entwürfe) sind unser geistiges Eigentum; sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurück zu geben und zu löschen und dürfen nicht benutzt werden. Die Löschung ist nachzuweisen.

    • Vorleistungen (einschließlich Konzept und Entwurf), die wir im Rahmen eines Angebotes auf Wunsch des Kunden erbringen, können wir dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.

       

  4. Leistungen und Leistungsumfang
     

    • Wir erbringen Leistungen im Bereich Fotografie. Der Leistungsumfang ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung bzw. aus dem mit dem AG geschlossenen Vertrag. 

    • Fotografien unterliegen stets unserem künstlerischen Gestaltungsspielraum. Dem entsprechend sind Mängelrügen hinsichtlich dieses Gestaltungsspielraums, insbesondere des Aufnahmeortes und der verwendeten technischen Mittel, ausgeschlossen. 

    • Wir sind nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials verpflichtet.

       

  5. Urheberrechte / Nutzungsrechte / Eigentumsvorbehalt
     

    • Wir sind Inhaber des Urheberrechts an den durch uns erstellten Bildern und Werken.

    • Dem Kunden wird das unbeschränkte Nutzungsrecht an den Bildern und Werken übertragen.

    • Nutzungsrechte werden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung eingewilligt haben, können wir diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen. Sämtliche Lieferungen von uns erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) geht erst bei vollständiger Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf den Kunden über.

    • Wir sind berechtigt, Bilder und Werke zur Eigenwerbung und Illustration (z.B. für Ausstellungen, Messen, Fachmagazine, Homepage) zu nutzen.

       

  6. Zahlung, Aufrechnung / Zurückbehaltung, Unterauftrag
     

    • Ist keine abweichende Vereinbarung über Zahlungsziele getroffen worden, so sind die    Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum netto ohne jeden Abzug und für uns kosten- und spesenfrei zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsziele sind vom ersten Tage der Zielüberschreitung an ohne besondere Mahnung Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlen und darüber hinausgehende Mahnkosten zu tragen. Sollte nach Abschluss des Vertrages eine Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Bestellers nicht genügen, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller nicht die von uns verlangten Sicherheiten für die Vertragserfüllung, insbesondere Vorauszahlungen, leistet.

    • Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch uns Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. 

    • Ein Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, dass es sich um Mängelrügen handelt, die von uns schriftlich anerkannt wurden.

    • Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen Unterauftragsnehmer einzusetzen.

       

  7. Lieferung und Liefertermine
     

    • Liefertermine sind unverbindlich. 

    • Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.

       

  8. Gewährleistung
     

    • Im Falle eines Mangels der gelieferten Sache fordert der Kunde uns zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auf.

    • Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns zwei Versuche zur Nachbesserung eingeräumt wurden, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung und Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

    • Dem Kunden steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er uns schriftlich nach dem Fehlschlagen eine Nachfrist von zumindest vier Wochen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.

    • Wir übernehmen nicht die Kosten der Nachbesserung, die entstanden sind, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.

       

  9. Besondere Gewährleistungsbedingungen bei Unternehmern
     

    • Ist der Kunde ein Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gelten für Mängelrügen die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.

       

  10. Verjährung
     

    • Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren mit Ablauf einer Frist von zwei Jahren ab Lieferung der Sache.

    • Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Sache. Die gesetzliche Verjährung von Rückgriffsansprüchen (§ 479 BGB) bleibt unberührt.

    • Die in den Ziffern 1 und 2 genannten Verjährungsfristen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.

    • Die in den Ziffern 1 und 2 genannten Verjährungsfristen gelten außerdem nicht für Ansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 

       

  11. Haftung
     

    • Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht die in X. Ziffer 4 genannten Pflichtverletzungen und Ansprüche betreffen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines derartigen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Bei Beschädigung oder Verlust von Materialien, die der Kunde uns überlassen hat, ist die Höhe der Haftung auf den Materialwert beschränkt. 

    • Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

    • Mit Ausnahme der Ansprüche wegen eines Mangels gilt für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden, eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnend mit dem schadenauslösenden Ereignis tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. 

       

  12. Datenschutz
     

    • Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des AG, soweit dieses für die Erbringung vertraglicher Leistungen gegenüber dem AG erforderlich ist. 

    • Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dieses für die Erbringung vertraglicher Leistungen gegenüber dem AG erforderlich ist. Für Teile der Leistungserbringung werden Dienstleistungen Dritter, z.B. des Webhostings-Providers oder von Druckereien, genutzt. Wir tragen Sorge dafür, dass die Dienstleister personenbezogene Daten des AG entweder nicht oder nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Kenntnis nehmen können.

    • Der AG kann seine Einwilligung zur Verwendung von Daten uns gegenüber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

    • Im Übrigen gilt unsere gesondert angegebene Datenschutzerklärung.

       

  13. Schlussbestimmung
     

    • Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus mit uns geschlossenen Verträgen als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen ohne unsere Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

    • Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. 

    • Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages.

    • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Ense.

    • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

 

 

Ense, im Juli 2018

Firma Leonie Höhne Fotografie, Inhaberin Leonie Höhne

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